Für Hauseigentümerinnen und -eigentümer gehört er zu den Themen der Stunde: der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Denn damit steigt bei einer Solaranlage der Eigenverbrauch – gut für die Wirtschaftlichkeit. Profitieren Sie von Praxistipps der SWG.
Wer in eine Photovoltaikanlage (PVA) investieren möchte, sollte auch die Wirtschaftlichkeit im Blick behalten. Die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz ist finanziell keine optimale Lösung. Denn die Vergütung des lokalen Netzbetreibers für den Solarstrom liegt tiefer als der Preis für Strom aus dem öffentlichen Netz. Daher lohnt es sich, möglichst viel des Solarstroms selbst zu verbrauchen und möglichst wenig Strom aus dem Netz zu beziehen. Anders als bei diesem fallen beim eigenen Solarstrom keine Kosten für die Netznutzung und die staatlichen Abgaben an.
ZEV als Win-win-Situation
Damit sich der Eigenverbrauch erhöhen lässt, sind in der Schweiz Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) möglich. Bei einer solchen Kooperation wird die Eigentümerin oder der Eigentümer der PVA gewissermassen zum Stromversorger für die übrigen Bewohnenden des Gebäudes oder sogar einer ganzen Überbauung. In erster Linie kommt der eigene Solarstrom zum Einsatz, für den restlichen Bedarf Strom aus dem lokalen Netz.
In vielen Fällen lohnt sich ein ZEV für alle Beteiligten. Wer eine PVA besitzt, kann so den Eigenverbrauch und damit die Rendite stark erhöhen. Die Teilnehmenden des ZEV wiederum erhalten den Solarstrom zu einem tieferen Preis als Strom aus dem öffentlichen Netz.
Ideal für Mehrfamilienhäuser
Die SWG hat schon viel Erfahrung mit diesem Modell gesammelt. «Ein ZEV empfiehlt sich primär für Mehrfamilienhäuser, da dort die wichtigste Voraussetzung schon erfüllt ist: Gegenüber dem lokalen Netzbetreiber gibt es nur einen Netzanschlusspunkt», sagt Andreas Saladin, Projektleiter Unternehmensentwicklung der SWG. «Ebenfalls leicht umsetzbar ist ein ZEV bei einer neuen Überbauung, weil sich die nötigen Einrichtungen wie etwa ein zentraler Zählerplatz vorbereiten lassen.» Bei Neubauten sollte immer eine PVA vorgesehen werden, um sich von den künftigen Preisentwicklungen beim Strom unabhängiger zu machen.
In einem Quartier mit bestehenden Einfamilienhäusern hingegen rechnet sich ein ZEV laut dem Fachmann in den wenigsten Fällen: «Dafür sind verschiedene Anpassungen bei den Netzanschlüssen nötig, die insgesamt viel kosten.»
Zuerst wichtige Fragen klären
Wer einen ZEV gründen will, muss ihn dem lokalen Netzbetreiber drei Monate im Voraus anmelden. Dafür sollten laut Andreas Saladin mehrere Punkte geklärt sein – unter anderem die folgenden: Wer ist der ZEV-Vertreter gegenüber dem Netzbetreiber? Welches Stromprodukt bezieht der ZEV für den restlichen Verbrauch? Welche Bewohnenden beteiligen sich am ZEV? Von diesen Teilnehmenden muss das schriftliche Einverständnis vorliegen. «Bestehende Mieterinnen und Mieter dürfen nicht zu einer Teilnahme gezwungen werden. Bei einem Mieterwechsel hingegen ist im Mietvertrag ein Zusatz möglich, der die Teilnahme vorschreibt.»
Bei der SWG müssen für einen ZEV zusammen mit der Installationsanzeige drei Standarddokumente eingereicht werden, damit die Installation bewilligt wird. «Diese Regelung bewährt sich gut. Denn so haben wir alle nötigen Infos aufs Mal», sagt Andreas Saladin. «Und auch die Initianten eines ZEV profitieren, weil ihnen die Dokumente die Gründung erleichtern.»