Weshalb muss ich einen Umzug der SWG melden?
Damit wir die Energiebezüge von Ihnen und Ihren Vor- oder Nachmietern korrekt abgrenzen und abrechnen können. Wenn keine Meldung eintrifft, haftet die Hauseigentümerin oder der -eigentümer solidarisch mit der Mieterin oder dem Mieter.
Wie melde ich meinen Umzug?
Besonders schnell und einfach geht das übers SWG-Kundenportal. Registrieren Sie sich dafür unter kundencenter.swg.ch. Sie können uns einen Umzug aber auch per Onlineformular, per E-Mail an oder per Brief melden.
Warum ist eine schriftliche Meldung nötig?
Sie stellt sicher, dass wir korrekte Angaben zu Ihrem Umzug erfassen. Mit einer schriftlichen Meldung lassen sich Missverständnisse verhindern.
Wie weit im Voraus soll ich den Umzug melden?
Am besten informieren Sie uns einen Monat im Voraus über Ihren Umzug, damit wir den Zählerstand Ihrer Wohnung rechtzeitig ermitteln können.
Wie gehe ich vor, wenn meine gemeldeten Kundeninformationen unvollständig übernommen wurden?
Sollten Sie in Ihren Unterlagen zum Umzug einen Fehler entdecken, melden Sie uns dies bitte per E-Mail an .