Beim Kundendienst der SWG treffen jeden Tag viele Fragen ein. Einige davon werden besonders häufig gestellt. Hier gibt’s die Antworten darauf.
Welche Zahlungsmöglichkeiten akzeptiert die SWG?
Nebst der herkömmlichen Zahlung per QR-Rechnung können Sie Ihre Energierechnung auch via eBill oder Lastschriftverfahren LSV begleichen.
Lassen sich Rechnungen auch elektronisch per E-Mail zustellen?
Ja, bitte kontaktieren Sie dazu unseren Kundendienst.
Warum müssen Umzugsmeldungen schriftlich gemeldet werden?
Durch die schriftliche Meldung können einerseits Kundenabrechnungen zeitlich korrekt terminiert und andererseits Missverständnisse bei Verwaltungsmutationen verhindert werden.
Wie unterscheidet sich die Netznutzung von der Energielieferung?
Die Stromversorgung besteht vereinfacht gesagt aus zwei Komponenten – dem Stromnetz, das durch die SWG instand gehalten wird, sowie die hindurchfliessende elektrische Energie, welche die SWG an den internationalen Strommärkten einkauft. Das Stromversorgungsgesetz schreibt vor, dass die Kosten für Energie und Netz entsprechend aufgeteilt werden.
Welche Vorteile hat das Online-Kundencenter der SWG?
Unser Kundenportal dient Ihnen als Rechnungs- und Verbrauchsübersicht. Zudem können Sie Umzugsmeldungen, Tarifwechsel usw. einfach digital erfassen.
So registrieren Sie sich im Online-Kundencenter der SWG
- Kundencenter aufrufen
- «Jetzt registrieren» anklicken und den Namen sowie die Kundennummer eingeben, die Sie auf einer Rechnung der SWG finden
- E-Mail-Adresse und gewünschtes Passwort eingeben
- Mit «Senden» die Registrierung im Kundencenter abschliessen